Führerscheinausbildung – Praktische Ausbildung – Sonderfahrten

Mit Sonderfahrten werden 12 Fahrstunden bezeichnet, die alle FahrschülerInnen während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen des Führerscheins der Klasse B obligatorisch sind.

Dazu gehören:

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 3 x 45 Minuten Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrt

Diese Stunden werden meistens zum Ende der Ausbildung durchgeführt. Sie werden auch Belastungsfahrten genannt und deshalb in der Regel zusammenhängend gefahren.

Wenn es sich ergibt, fahren wir auch gerne mal zu dritt mit zwei SchülerInnen auf der Autobahn und über Land nach Warnemünde an den Strand ein Eis essen und wieder zurück ...

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